Absage der Teilnahme Eine Auszahlung des Startgeldes oder ein Übertrag des Startplatzes auf das folgende Jahr ist nicht möglich. Kann der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnehmen, so hat er die Möglichkeit, sein Startgeld über die Buchung einer Startgeldversicherung im Rahmen seiner Anmeldung abzusichern. Alternativ kann der Teilnehmer eine Ersatzperson suchen, die seinen Startplatz übernimmt. Dies erfolgt ausschließlich online über eine kostenpflichtige Ummeldung. Dies erfolgt ausschließlich online über eine kostenpflichtige Ummeldung und bis spätestens 13. April 2026.
Absage der Veranstaltung Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Pandemie, Unwetter, Terrorwarnung etc.) oder anderen vom organisatorischen Veranstalter nicht zu verantwortenden Gründen abgesagt werden, so erhalten die Teilnehmenden das ausgewiesene Startgeld und die gebuchten Zusatzleistungen komplett erstattet. Die bei der Anmeldung ausgewiesene Servicepauschale in Höhe von 25,00 € wird nicht erstattet.