Disqualifikation & Strafenkatalog

Bei einer Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Erstattung der Startgelder und der Gebühren für Zusatzleistungen.

Bei Nichtbeachten der Regularien erfolgt eine sofortige Disqualifikation, hierzu zählen insbesondere:

  • der Start ohne Startnummern
  • ·       falsche Angaben von persönlichen Daten im Rahmen der Anmeldung.
  • ·       Weitergabe der Startnummer mit Transponder an andere Personen.
  • Starten im falschen Startblock zu weit vorn (Kontrolle über die Zeitmessung!)
  • das Unkenntlichmachen, Abdecken oder Entfernen der Sponsorenlogos an der Startnummer
  • Verändern der Startnummer in irgendeiner Weise
  • Starten als KT-Fahrer
  • der Start ohne Transponder
  • der Start mit mehr als einem Transponder
  • fehlende Zwischenzeiten bei der Zeitmessung
  • die Überschreitung des vorgegebenen Zeitlimits
  • das Verlassen und/oder Abkürzen der Strecke
  • die Unterschreitung des vorgegebenen Alters
  • Fahren eines nichtzulässigen Fahrrades (Informationen dazu: Fahrrad und Zubehör)
  • Benutzen von audiovisuellen Medien während des Rennens (Benutzung von Kopfhörern, Handy etc.)
  • Mitführen von Tieren
  • Wegschmeißen von Müll außerhalb der Littering-Zones
  • Sollte ein oder sollten mehrere Teilnehmer die Veranstaltung als Plattform für vom organisatorischen Veranstalter nicht erlaubte Aktivitäten nutzen, die das Ansehen des organisatorischen Veranstalters oder seiner Sponsoren schädigen, behält sich der organisatorische Veranstalter vor, diese Teilnehmer nicht starten zu lassen und aus dem Rennen zu nehmen bzw. diese Teilnehmer zu disqualifizieren. Dies gilt insbesondere für unerlaubte oder nicht genehmigte Werbung für Dritte, insbesondere, wenn diese in Konkurrenz zu den Sponsoren des organisatorischen Veranstalters stehen. Alle Teilnehmer haben die Möglichkeit, im Zweifelsfall eine vorherige Absprache bis spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung mit dem organisatorischen Veranstalter durchzuführen.
  • Strafenkatalog von German Cycling
  • ·      Gegen eine Wertung bzw. eine Disqualifikation kann maximal bis 30 Minuten nach Wettkampfende beim Schiedsgericht Einspruch eingelegt werden. Mit dem Einspruch ist eine Gebühr von 25,00 € zu zahlen.
  • Einsprüche gegen eine Wertung bzw. eine Disqualifikation sind binnen acht Tagen nach dem Rennen per E-Mail (info@rundumkoeln.de) beim Veranstalter einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt werden keine Einsprüche mehr angenommen.
  • ·      Der organisatorische Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende bei groben Verstößen auch nach Ablauf der Einspruchsfrist zu disqualifizieren.