Haftungsausschlüsse (1) Der organisatorische Veranstalter haftet nicht für Folgen von gesundheitlichen Risiken in der Person der Teilnehmenden. Auf § 2 Abs. 2 dieser Teilnahmebedingungen wird verwiesen. (2) Die Teilnehmenden bestätigen mit der Anmeldung, dass sie sich des Risikos bewusst sin, dass sie sich bei der Veranstaltung trotz aller seitens des Veranstalters umgesetzten Hygienemaßnahmen mit einer Krankheit, wie etwa dem Corona Virus, anstecken könnten. Einen 100%igen Schutz vor einer Infektion kann der Veranstalter nicht gewährleisten. Der organisatorische Veranstalter haftet nicht für etwaige Krankenhauskosten oder Gehaltsausfälle. (3) Der organisatorische Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände, einschließlich und insbesondere für an der Kleiderbeutelabgabe zur Verwahrung abgegebene Kleiderbeutel und deren Inhalte (z. B. Kleidung, Brillen, Schlüssel, Smartphones etc.).