Allgemeine Fahrordnung

Grundsätzlich ist bei der gesamten Veranstaltung die rechte Fahrbahnhälfte zu benutzen. Es gilt das Rechtsfahrgebot.

Ihr habt Euch so zu verhalten, dass Ihr keinen an­deren Verkehrsteilnehmer oder Teilnehmer der Veranstaltung gefährdet oder schädigt. Kein Teilnehmer darf einen anderen Teilnehmer am Vorbeifahren oder an der Entfaltung der vollen Geschwindigkeit hindern. Abdrängen, Auflegen, Abschieben oder Abziehen zum Zwecke des persönlichen oder gegenseiti­gen Vorteils sowie sonstige Behinderungen, wie plötzliches Ver­lassen der Fahrlinie oder Abstoppen, während oder im Auslauf des Rennens ohne zwingende Notwendigkeit, sind verboten und werden gemäß Strafenkatalog geahndet.

Den Teilnehmern ist es verboten, den Windschatten motori­sierter Fahrzeugen zu nutzen, sich an diesen festzuhalten oder von ihnen abzuziehen. Dies gilt auch nach Stürzen oder Defekten.

Von uns zur Sicherung der Rennstrecke eingesetzten Fahrzeuge ist die Passage des Feldes zu ermöglichen.

Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht von Polizei und Feuerwehr sowie der Sanitätsdienste haben stets Vorrang und sind von allen Teilnehmern unverzüglich passieren zu lassen.

ACHTUNG: Fahrzeuge im Sondereinsatz (z. B. Rettungsdienste) können jederzeit in die Rennstrecke einfahren und die Rennstre­cke unter Umständen auch entgegen der Rennrichtung befahren.

Wir setzen zur Sicherung des Fahrerfeldes und zur Gefahrenabwehr Motorräder ein. Auch diese Fahrzeuge sind pas­sieren zu lassen.

Das Wegwerfen von Abfällen und leeren Trinkflaschen ist ver­boten.

Wir bitten darum, während der Zieldurchfahrt auf potenziell gefährliche Fahrmanöver zu verzichten und beide Hände am Lenker zu behalten. Auch im Finale ist die Fahrlinie jederzeit einzuhalten.

Nach der Zieldurchfahrt sind die Rennstrecke und der Bereich der Auslaufzone zügig zu verlassen. Bitte folgt der Ausschilderung und den Anweisungen der Helfer vor Ort.