Prämienauszahlung

(1) Die Platzierungsprämien aller Wettbewerbe, sofern ausgeschrieben, werden anhand der offiziellen Ergebnisliste errechnet und ausgezahlt. Diese wird nach Beendigung der Einspruchsfrist auf der Internetseite veröffentlicht. Nach dem Erscheinen der offiziellen Ergebnisliste werden alle Sieger  wie ausgeschrieben prämiert.

(2) Der organisatorische Veranstalter informiert die Gewinner der Altersklassen und der Sonderwertungen entsprechend der Ausschreibungsbedingungen nach der Veranstaltung schrift­lich. Zusätzliche Geld- oder Sachprämien, die für die einzelnen Wettbewerbe gesondert ausgelobt werden können, werden nach der Veranstaltung an die Gewinner versandt.

(3) Die Teilnehmenden verlieren jeden Anspruch auf eine Prämie und haben eventuell bereits erhaltene Prämien an den organisatorischen Veranstalter zurückzuzahlen, sollte er disqualifiziert werden.